Rechtsanwältin Breit studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunktfach Strafrecht/Strafverteidigung an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Ihre praktische Studienzeit absolvierte sie in einer strafrechtlichen Kanzlei in London. Während ihres Rechtsreferendariats im Bezirk des OLG Koblenz war sie unter anderem in einer auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisierten Kanzlei in Frankfurt a.M. tätig.
Seit 2015 arbeitet Rechtsanwältin Breit bei Knierim & Kollegen, zunächst als wissenschaftliche Mitarbeiterin, dann als Anwältin. Rechtsanwältin Breit verteidigt und berät regelmäßig in Wirtschaftsstrafsachen und Internal Investigations, aber auch im allgemeinen Strafrecht. Beispielhaft umfasst diese Tätigkeit die Aufarbeitung von Korruptionsvorwürfen bei einem weltweit tätigen Motorenlieferanten, die Verteidigung eines Geschäftsführers einer Werftengruppe wegen des Vorwurfs der Insolvenzverschleppung und die straf- und berufsrechtliche Beratung von Wirtschaftsprüfern in Verfahren wegen Bilanzfälschung und Untreue. Ferner verteidigt und berät Rechtsanwältin Breit in zahlreichen Straf- und Bußgeldverfahren, u.a. im Bereich des Geldwäscherechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts.
Von 2016 bis 2019 war Rechtsanwältin Breit zugleich an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. Zopfs als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig. Sie ist Doktorandin mit einem laufenden Promotionsvorhaben im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
Rechtsanwältin Breit ist als Lehrbeauftragte für Strafrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz tätig. Rechtsanwältin Breit ist Autorin des Frankfurter Kommentars zum Geldwäschegesetz. Sie kommentiert hier die §§ 51, 55 und 56 GwG. Seit 2015 ist sie ständige Autorin des C.H. Beck-Fachdienstes Strafrechts. Außerdem ist Rechtsanwältin Breit Mitglied beim Forum junge Anwaltschaft des Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV), im Rheinhessischen Anwaltverein Mainz e.V. und in der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WisteV). Eine Auswahl ihrer Veröffentlichungen findet sich hier.
Publikationen
Eine Auswahl der Veröffentlichungen von Simone Breit
2019
- Breit, BGH: Die vom Willen des Angeklagten erklärte Rechtsmittelrücknahme eines Verteidigers wirkt auch für die übrigen Verteidiger des Angeklagten, BGH, Beschl. v. 08.10.2019 – 1 StR 327/19, BeckRS 2019, 2765.